
Wir führen Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz durch. Eingesetzt werden modernste Messgeräte die den Anforderungen nach der 1. BImSchV entsprechen.
Folgende Messungen können wir anbieten:
1. Unterdruckmessung an Abgasanlagen und Schornsteine
2. Temperaturmessungen von Oberflächen und Abgasen
3. Rußzahlbestimmung
4. Dichtigkeitsmessungen an Abgasanlagen (200 PA)
5. Strömungsverluste von Heizungen
6. CO² Ausstoß von Abgasanlagen
7. O² Ausstoß von Abgasanlagen
8. Messungen nach BImSchV für feste , flüssige und gasförmige Brennstoffe
9. Unterdruckmessungen von Räumen (4PA)
10. Temperaturmessungen mit highend Wärmebildkamera (Flir)
11. Volmenstrommessungen an Lüftungsanlagen
12. Strömungsgeschwindigkeiten
13. Drehzahlbestimmungen an Ventilatoren
14. CO-Ausstoß im Abgas (ppm)
Das Verfahren zur Durchführung der immissionsschutzrechtlichen Messungen und Überprüfungen sowie die Anforderungen an die zur Durchführung dieser Tätigkeiten Berechtigten und ihre gerätetechnische gerätetechnische Ausstattung werden im Immissionsschutzrecht (1. BImSchV) geregelt. Die Durchführung der Messung darf nur mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden. Messeinrichtungen gelten als geeignet, wenn sie eine Eignungsprüfung bestanden haben. Die eingesetzten Messeinrichtungen sind halbjährlich einmal in einer der Stellen zu überprüfen, die in § 13 Absatz 2 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. März 1997 (BGBL. I S. 490), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. August 2003 (BGBL. I S. 1614), in der jeweils geltenden Fassung bezeichnet sind. Mehr Informationen im "Internen Bereich".