
Die Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen, die die Arbeiten ausführen, handeln ordnungswidrig, wenn sie Formblätter nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig ausfüllen, insbesondere Mängel verschweigen, sowie wenn sie Mängel, bei deren Nichtbehebung eine unmittelbare Gefahr für die Betriebs- und Brandsicherheit oder schädliche Umwelteinwirkungen drohen, nicht, nicht richtig, nichtvollständig oder nicht rechtzeitig melden.
Mängel sind bei der zuständigen Behörde zu melden , wenn sie nicht fristgerecht beseitigt worden sind.
Das Schornsteinfegerhandwerk führt jährlich bundesweit Erhebungen über Mängel an Feuerungsanlagen, Mängel an Lüftungsanlagen, CO-Messungen an Gasfeuerstätten, Messungen nach der 1. BImSchV an Öl- und Gasfeuerungsanlagen und Emissionsmessungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe durch.
In zirka 14 Mio. Gebäuden werden durch das Schornsteinfegerhandwerk jährlich wiederkehrende und in regelmäßigen Zeitabständen Kehr- und Überprüfungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland ausgeführt.
2009 wurden in der Bundesrepublik Deutschland dabei
- und insbesondere bei der durchzuführenden Feuerstättenschau
- mehr als 0,9 Mio. Mängel (betriebs- und brandsicherheitstechnischer Art) an bestehenden Feuerungsanlagen festgestellt. An neu gebauten Feuerungsanlagen wurden bei der Prüfung und Begutachtung nach den jeweiligen Landesbauordnungen mehr als 136.000 Mängel und an wesentlich geänderten Feuerungsanlagen mehr als 186.000 Mängel festgestellt. Bei diesen Zahlen handelt es sich um Einzelmängel, nicht um die Anzahl der bemängelten Feuerungsanlagen. Nicht erfasst sind Mängel, die noch nicht unmittelbar zu Gefahren führten und die deshalb den Eigentümern nur mündlich mitgeteilt wurden.