



Die EU-Kommission hat am 18. Oktober 2006 eine Stellungnahme zum Schornsteinfegergesetz an die Bundesrepublik Deutschland übermittelt. Im Rahmen des seit 2003 laufenden Vertragsverletzungsverfahrens war dies der vorletzte Schritt bis zum EUGH. Die Kommission sah das bestehende Recht als großteils europarechtswidrig an. Daraufhin wurde das Schornsteinfegergesetz neu geregelt. Weitere neue Gesetze und Vorschriften wurden erlassen. Das Kehrbezirkssystem wurde komplett umgestaltet.